Steuerberater Remscheid – Lepperhoff, Kohl und Partner

Monatsinformation Januar 2022

Wie zu jedem Jahreswechsel gibt es eine Fülle gesetzlicher Neuregelungen und Änderungen. Die Wichtigsten haben wir für Sie am Anfang dieser Monatsinformation zusammengestellt. Die Corona-Krise beschäftigt den Gesetzgeber und die Gerichte weiterhin. Daher wurden verschiedene steuerrechtliche Erleichterungen verlängert, wie insbesondere die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden, oder steuerrechtliche Erleichterungen mit Corona-Hilfen. Das Bundesarbeitsgericht hatte […]

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Monatsinformation Dezember 2021

Der Bundesfinanzhof entschied kürzlich, dass die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen „Spin-Off“ an private Kleinanleger nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt. Erst im Zeitpunkt einer späteren Veräußerung der Aktien seien etwaige Veräußerungsgewinne zu versteuern. Seit dem Bestehen von Internetplattformen für jedermann zur Veräußerung von Wirtschaftsgütern aller Art werden über diese Plattformen von Privatleuten Gegenstände veräußert.

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Monatsinformation November 2021

Zum Ende des Jahres wird gerne gespendet. Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Spendenabzug auch dann möglich ist, wenn die Spende einer konkreten Zweckbindung unterliegt und z. B. in konkreter Weise einem bestimmten Tier zugutekommen soll. Wenn bisher in eigenen Haushalten lebende Steuerpflichtige mit jeweils einem eigenen Kind erst ab ihrer

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Monatsinformation Oktober 2021

Investitionen in Fonds sind beliebt. Eine besondere Form stellen Gold ETFsdar. Der Bundesfinanzhof hat aktuell zur Frage der Besteuerung des Gewinnsaus der Veräußerung von Anteilen an einem Fonds nach schweizerischemRecht, der sein Kapital allein in physischem Gold anlegt, entschieden. Besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen gelingt es immerwieder, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zuvermeiden. Am 1.

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Home-Office-Pauschale

Auf Grund der Corona-Pandemie haben viele Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer ins Home Office geschickt. Dies bedeutet für die Arbeitnehmer, neben vielen organisatorischen Herausforderungen auch höhere Strom- und Heizkosten. Solche Kosten konnten bisher nur im Rahmen eines abgeschlossenen Arbeitszimmers abgesetzt werden. Doch nun sollen auch die Arbeitnehmer entlastet werden, die praktisch am Küchentisch gearbeitet haben. Für jeden

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Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen!

Behinderte Menschen können anstatt der tatsächlichen Kosten, die durch den  behinderungsbedingten Lebensbedarf entstehen, einen Pauschbetrag im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Durch einen Gesetzesentwurf sollen die Pauschbeträge in Zukunft angehoben werden, sowie die Voraussetzungen und Nachweispflichten für die Inanspruchnahme erleichtert werden. Ab 2021 sind die folgenden Änderungen vorgesehen: Die Pauschbeträge sollen in Zukunft schon

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Mindestlohnanpassung bis 2022 in vier Schritten

Das Bundeskabinett folgt der Empfehlung der Mindestlohnkommission und hat die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes beschlossen. Die Verordnung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes soll in vier Schritten erfolgen: ab Januar 2021                 9,50 € pro Stunde ab Juli 2021                      9,60 €

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Wir starten in ein neues Kapitel!

Ab sofort unterstützt uns ein vollelektrischer Renault Zoe zuverlässig dabei kleinere und größere Aufgaben rund um die Steuerberatung zu erledigen. Bereits letztes Jahr haben wir schon über die steuerlichen Vorteile von Elektroautos informiert. Dabei werden nicht nur Unternehmen gefördert, sondern auch Privatpersonen. Welche Steuervorteile für Elektroautos Sie nutzen können, verraten wir Ihnen gerne: Elektroautos erhalten

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Wir gratulieren zur bestandenen Prüfung!

Seit fast drei Jahren arbeitet Desiree Mattern schon als Steuerfachangestellte bei Lepperhoff, Kohl und Partner. Zuverlässig und engagiert ist sie immer zur Stelle, wenn sie gebraucht wird. Doch Frau Mattern wollte mehr: Sie wollte die IHK-Prüfung zur Bilanzbuchhalterin absolvieren und damit ihre Fähigkeiten und Kenntnisse erweitern. Kein leichtes Unterfangen, denn dies erfordert neben der Motivation,

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++ Wichtiger Hinweis ++

Wir sind für Sie da! Für alle steuerlichen Fragen rund um Ihre Möglichkeiten die Folgen des Corona-Virus abzumildern, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an uns. Tel.: 02191 96660 Wir sind für Sie da, auch in dieser besonderen Situation: Montags bis Donnerstags: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17 Uhr Freitags: 8

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