Steuerberater Remscheid – Lepperhoff, Kohl und Partner

Mindestlohnanpassung bis 2022 in vier Schritten

Das Bundeskabinett folgt der Empfehlung der Mindestlohnkommission und hat die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes beschlossen. Die Verordnung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes soll in vier Schritten erfolgen:

ab Januar 2021                 9,50 € pro Stunde

ab Juli 2021                      9,60 € pro Stunde

ab Januar 2022                 9,82 € pro Stunde

ab Juli 2022                    10,45 € pro Stunde

Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?

  • Der Mindestlohn ist zwingend zu zahlen!

Konsequenzen aus der Nichteinhaltung der Vorschriften zum Mindestlohn müssen durch Ihr Unternehmen getragen werden.

Ausnahme:

  • Ihr Unternehmen unterliegt einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, wie zum Beispiel die folgenden Branchen:

Dachdecker, Garten- und Landschaftsbauer, Hotel- und Gaststätten, Maler- und Lackierer, Gebäudereiniger, Frisöre, Baugewerbe etc.

Dann gilt der gültige Tarifvertrag.

  • Geringfügig Beschäftigte

450 € /   9,50 € =                           47,25 Stunden (ð47 Stunden und 15 Minuten)

450 € /   9,60 € =                           46,75 Stunden (ð46 Stunden und 45 Minuten)

450 € /   9,82 € =                           45,75 Stunden (ð45 Stunden und 45 Minuten)

450 € /  10,45 € =                         43,00 Stunden (ð43 Stunden)

(Die Dezimalzahlen wurden von uns auf jeweils volle 15 Minuten abgerundet!)

  • Monatsgehaltsempfänger

173,33 Std. x   9,50 € = 1.646,65 €

173,33 Std. x   9,60 € = 1.663,97 €

173,33 Std. x   9,82 € = 1.702,10 €

173,33 Std. x 10,45 € = 1.811,30 €

Berechnungsgrundlage bei einer 40 Stunden Woche.

(Berechnung: 40 Std./Woche x 13 Wochen / 3 Monate= 173,33 Std..)

  • Stundenlohnempfänger

muss entsprechend angepasst werden.

Unser engagiertes Lohn-Team steht Ihnen auch in Zukunft mit Rat und Tat zur Seite und beantwortet gerne Ihre Fragen.