Monatsinformation Juli 2025
Wird ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen und übernimmt der neue Eigentümer die auf dem Grundstück lastenden Schulden, liegt ein steuerbares „privates Veräußerungsgeschäft“ vor. Die Übernahme von Schulden anlässlich des Erwerbs eines Wirtschaftsguts stellt lt. Bundesfinanzhof eine entgeltliche Gegenleistung dar. Das Bundesministerium der Finanzen hat seine bisherigen Erläuterungen zur ertragsteuerlichen Behandlung
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