Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen!

Behinderte Menschen können anstatt der tatsächlichen Kosten, die durch den  behinderungsbedingten Lebensbedarf entstehen, einen Pauschbetrag im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Durch einen Gesetzesentwurf sollen die Pauschbeträge in Zukunft angehoben werden, sowie die Voraussetzungen und Nachweispflichten für die Inanspruchnahme erleichtert werden. Ab 2021 sind die folgenden Änderungen vorgesehen: Die Pauschbeträge sollen in Zukunft schon …

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