Monatsinformation Mai 2023

Der Bundesfinanzhof nahm Stellung zur Frage der Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ eines schenkweise und befristeten Quotennießbrauchs, welchen ein Kläger für seinen Gesellschaftsanteil an einer Grundstücksgesellschaft mit seinem volljährigen Sohn vereinbart hat. Fraglich war, ob der Nießbrauchsnehmer nach der Vertragslage und tatsächlichen Handhabung eine einem Gesellschafter ähnliche Stellung innehat. In weiteren aktuellen …

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