Steuerberater Remscheid – Lepperhoff, Kohl und Partner

Monatsinformation August 2024

Der Bundesfinanzhof entschied, dass Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Termingeschäften und Kapitaleinkünften verfassungswidrig sind. Die Regelung stelle eine doppelte Ungleichbehandlung der Steuerzahler dar, die mit dem Gleichheitsgebot nach dem Grundgesetz nicht vereinbar sei.

Das Niedersächsische Finanzgericht entschied entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung, wonach Aufwendungen für eine Verabschiedungsveranstaltung eines Arbeitnehmers insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln sind, wenn sie die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten.

Der Bundesfinanzhof hat kürzlich geklärt, ob der Pauschalsteuersatz von 25 % auf solche Veranstaltungen angewendet werden darf, die zwar gesellschaftlichen Charakter haben,
aber nicht allen Betriebsangehörigen offensteht.

Der Bundesfinanzminister hatte es angekündigt, aber das Zweite Jahressteuergesetz 2024 kam überraschend. Es soll sich der vielfältigen Herausforderungen annehmen, die mit den im Jahressteuergesetz 2024 enthaltenen Maßnahmen noch nicht bewältigt werden können.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen
oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

Datenschutz-Übersicht
Lepperhoff Logo

Diese Website verwendet Cookies, damit wir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von ihnen, wenn sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für sie am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir ihre Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.