Steuerberater Remscheid – Lepperhoff, Kohl und Partner

Ray

++ Wichtiger Hinweis ++

Wir sind für Sie da! Für alle steuerlichen Fragen rund um Ihre Möglichkeiten die Folgen des Corona-Virus abzumildern, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an uns. Tel.: 02191 96660 Wir sind für Sie da, auch in dieser besonderen Situation: Montags bis Donnerstags: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17 Uhr Freitags: 8 […]

++ Wichtiger Hinweis ++ Weiterlesen »

Einkommensteuer | Regelmäßige Zahlungen als Unterhaltsrente

Was kann als Unterhaltsrente berücksichtigt werden? Zur Unterhaltsrente i.S. von § 64 Abs. 3 Satz 1 EStG gehören nur regelmäßige monatliche Zahlungen. Regelmäßige Zahlungen, die in größeren Zeitabständen geleistet werden, sowie einzelne Zahlungen und Sachleistungen (z.B. die Überlassung einer Wohnung zu Unterhaltszwecken) sind bei der nach § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG zu treffenden

Einkommensteuer | Regelmäßige Zahlungen als Unterhaltsrente Weiterlesen »

Datenschutz-Übersicht
Lepperhoff Logo

Diese Website verwendet Cookies, damit wir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von ihnen, wenn sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für sie am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir ihre Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.