Steuerberater Remscheid – Lepperhoff, Kohl und Partner

Monatsinformation November 2026

Das Finanzgericht Münster entschied, dass ein Miteigentümer die Steuerermäßigung für eine selbst bezahlte energetische Sanierung nur in Höhe seines Miteigentumsanteils
beanspruchen kann.

Ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm erfüllt nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf die Voraussetzungen der Steuerfreiheit von geldwerten Vorteilen, die Arbeitnehmer durch verbilligte oder unentgeltliche Überlassung bestimmter Vermögensbeteiligungen erhalten, nicht, wenn geringfügig Beschäftigte oder Auszubildende von der Teilnahme
ausgeschlossen werden.

In einem weiteren Urteil hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass eine bereits angemeldete und abgeführte Kapitalertragsteuer für eine Vorabausschüttung nicht
nachträglich auf null herabgesetzt werden kann, nur weil die ausschüttende GmbH die Nichtigkeit des Ausschüttungsbeschlusses geltend macht.

Die Gesetzgebung bringt wichtige Neuerungen auf den Weg: Geplant sind unter anderem elektronische Kassensysteme für größere Betriebe, ein antragsloses Kindergeld und
Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2026. Zudem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die voraussichtlichen Sachbezugswerte und Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 veröffentlicht.

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