Steuerberater Remscheid – Lepperhoff, Kohl und Partner

Monatsinformation Dezember 2024

Das Finanzgericht München hatte zur Aufteilung des Kaufpreises für eine Eigentumswohnung auf Grund und Boden und Gebäude zu entscheiden. Wurde eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen, stellt sich die Frage, ob diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen sind.

Zudem entschied das Finanzgericht München, ob einer Steuerpflichtigen der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer wegen eines ihr gegenüber begangenen Anlagebetrugs tatsächlich nicht gelieferten Photovoltaikanlage zusteht.

Der Bundesfinanzhof hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p. a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Ob bei einem paritätischen Wechselmodell eine Verrechnung des hälftigen Kindergeldanspruchs mit den Kinderbetreuungskosten durch einseitige Erklärung und ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Elternteils zulässig ist, hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden.

Durch den Bruch der Ampelkoalition stellt sich die Frage, wie es nun mit den laufenden Gesetzgebungsverfahren weitergeht. In einigen Fällen ist noch kein weiterer Zeitplan absehbar.

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